VwGH 31.01.1977, 1981/76
VwGH 31.01.1977, 1981/76
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Vor Zurückweisung einer Berufung als verspätet hat die Behörde von Amts wegen zu prüfen, ob etwa ein Zustellungsmangel unterlaufen ist. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1175/51 E VwSlg 2367 A/1951 RS 2 |
Normen | |
RS 2 | Wurde eine Berufung als verspätet zurückgewiesen, so ist die Geltendmachung der Unzulässigkeit der Ersatzzustellung des erstinstanzlichen Bescheides erst in der Beschwerde an den VwGH grundsätzlich nicht als unzulässige Neuerung zu betrachten. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1175/51 E VwSlg 2367 A/1951 RS 3 |
Norm | VwGG §41 Abs1; |
RS 3 | Tatsächliche Neuerungen, die erst in der Beschwerde an den VwGH vorgebracht werden, sind für die Entscheidung des VwGH unbeachtlich. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0865/48 E VwSlg 789 A/1949 RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1977:1976001981.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-56584