Suchen Hilfe
VwGH 31.01.1977, 1981/76

VwGH 31.01.1977, 1981/76

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS 1
Vor Zurückweisung einer Berufung als verspätet hat die Behörde von Amts wegen zu prüfen, ob etwa ein Zustellungsmangel unterlaufen ist.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1175/51 E VwSlg 2367 A/1951 RS 2
Normen
RS 2
Wurde eine Berufung als verspätet zurückgewiesen, so ist die Geltendmachung der Unzulässigkeit der Ersatzzustellung des erstinstanzlichen Bescheides erst in der Beschwerde an den VwGH grundsätzlich nicht als unzulässige Neuerung zu betrachten.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1175/51 E VwSlg 2367 A/1951 RS 3
Norm
VwGG §41 Abs1;
RS 3
Tatsächliche Neuerungen, die erst in der Beschwerde an den VwGH vorgebracht werden, sind für die Entscheidung des VwGH unbeachtlich.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0865/48 E VwSlg 789 A/1949 RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1977:1976001981.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-56584