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VwGH 21.12.1960, 1957/58

VwGH 21.12.1960, 1957/58

Rechtssatz


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Norm
GewO 1859 §25;
RS 1
Unter Berufung auf die in der Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage enthaltene Vorbehaltsklausel dürfen nur solche Auflagen vorgeschrieben werden, die den Schutz der Nachbarschaft vor den im § 25 GewO. genannten Immissionen bezwecken. Auch solche Auflagen dürfen nicht Maßnahmen enthalten, die in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht die weitere Gewerbeausübung unmöglich machen oder wesentliche beeinträchtigen. (Hinweis E , Zl. 804/57, VwSlg 5154 A/1959)

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5452 A/1960
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1960:1958001957.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-56443

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