VwGH 21.12.1960, 1957/58
VwGH 21.12.1960, 1957/58
Rechtssatz
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Norm | GewO 1859 §25; |
RS 1 | Unter Berufung auf die in der Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage enthaltene Vorbehaltsklausel dürfen nur solche Auflagen vorgeschrieben werden, die den Schutz der Nachbarschaft vor den im § 25 GewO. genannten Immissionen bezwecken. Auch solche Auflagen dürfen nicht Maßnahmen enthalten, die in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht die weitere Gewerbeausübung unmöglich machen oder wesentliche beeinträchtigen. (Hinweis E , Zl. 804/57, VwSlg 5154 A/1959) |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5452 A/1960 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1960:1958001957.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
VAAAF-56443