VwGH 10.09.1962, 1948/60
VwGH 10.09.1962, 1948/60
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Ein Lastkraftwagen auf Geschäftsfahrt ist keine Betriebsstätte iSd steuerlichen Vorschriften. * E , 1948/60 #1 VwSlg 2694 F/1962; |
Normen | |
RS 2 | Nach der Warenausgangsverordnung erstreckt sich die Aufzeichnungspflicht nur auf Waren, die zum Wiederverkaufspreis abgegeben werden. Bei der Beurteilung des Tatbestandes nach § 1 Abs 10 Warenausgangsverordnung und somit auch bei der strafrechtlichen Würdigung ist dieser Umstand daher hinsichtlich jeder Ware zu prüfen. Wenn es sich herausstellt, daß bei einer Anzahl von Waren auch nur eine zum Verbraucherpreis abgegeben wurde, dann muß sich dies strafmindernd auswirken. * E , 1948/60 #2 VwSlg 2694 F/1962; |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 2694 F/1962 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1962:1960001948.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
TAAAF-56409