VwGH 04.02.1959, 1939/58
VwGH 04.02.1959, 1939/58
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Stehen den Arbeitnehmern Rechtsansprüche auf Werkswohnungen zu und erlegt der Arbeitgeber, der zum Zwecke der Vergrößerung seines Betriebes Werkswohnungen abtragen muß, bei einer Baugenossenschaft zugusten der einzelnen Arbeitnehmer Beträge, die zur Errichtung von Ersatzwohnungen für die von der Abtragung ihrer Wohnstätten betroffenen Arbeitnehmer dienen sollen, dann stellen diese Beträge Teile des steuerpflichtigen Arbeitslohnes dar. Ihre Besteuerung hängt nicht davon ab, daß in der Folge tatsächlich Wohnungen für diese Arbeitnehmer errichtet werden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 1951 F/1959 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1959:1958001939.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
TAAAF-56380