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VwGH 04.02.1959, 1939/58

VwGH 04.02.1959, 1939/58

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Stehen den Arbeitnehmern Rechtsansprüche auf Werkswohnungen zu und erlegt der Arbeitgeber, der zum Zwecke der Vergrößerung seines Betriebes Werkswohnungen abtragen muß, bei einer Baugenossenschaft zugusten der einzelnen Arbeitnehmer Beträge, die zur Errichtung von Ersatzwohnungen für die von der Abtragung ihrer Wohnstätten betroffenen Arbeitnehmer dienen sollen, dann stellen diese Beträge Teile des steuerpflichtigen Arbeitslohnes dar. Ihre Besteuerung hängt nicht davon ab, daß in der Folge tatsächlich Wohnungen für diese Arbeitnehmer errichtet werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 1951 F/1959
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1959:1958001939.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-56380