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VwGH 24.06.1975, 1894/74

VwGH 24.06.1975, 1894/74

Rechtssatz


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Normen
BAO §21 Abs1;
StruktVG 1969 §8 Abs2;
StruktVG 1969 §8 Abs3;
RS 1
Bringen die Gesellschafter einer Personengesellschaft ihren Betrieb in eine neu gegründete Kapitalgesellschaft unter Aufwertung des Betriebsvermögens ein, so ist der Versäußerungsgewinn auch dann gemäß § 8 Abs 3 zweiter Satz StruktVG begünstigt, wenn sie kurz nach der Gründung der Kapitalgesellschaft die an dieser erworbenen Anteilsrechte veräußern. Die einzige Sanktion in einem solchen Fall ist die Anwendung des § 17 EStG 1967 innerhalb von zehn Jahren nach der Einbringung auch bei der Veräußerung nicht wesentlicher Beteiligungen. Das läßt sich aus dem Gedanken herleiten, daß im Vordergrund der gesetzgeberischen Absicht eine Objektförderung (=Umstrukturierung) des Betriebes steht. Für eine andere Beurteilung kann in diesem Fall auch die wirtschaftliche Betrachtungsweise herangezogen werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4864 F/1975
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1975:1974001894.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-56253