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VwGH 05.06.1963, 1870/61

VwGH 05.06.1963, 1870/61

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Die Überlassung bespielter Tonbänder zur wirtschaftlichen Verwertung von Urheberrechten (§ 76 mit § 24 UrhG) stellt umsatzsteuerrechtlich keine Lieferung, sondern eine SONSTIGE LEISTUNG dar, weil nicht die Übereignung des Tonbandes, sondern die Einräumung der Befugnis, das Tonband zu vervielfältigen und zu verbreiten, den wesentlichen Inhalt dieses Geschäfts ausmacht. Die Überlassung an einen ausländischen Besteller ist demnach kein vergütungsfähiger Vorgang.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2888 F/1963
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1963:1961001870.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-56163