VwGH 23.01.1964, 1868/63
VwGH 23.01.1964, 1868/63
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Der Staat Israel als Legatar genießt in Österreich von Gesetzes wegen keine subjektive Befreiung von der Erbschaftssteuer. |
Normen | |
RS 2 | Bei Vorliegen einer Gesamtschuldnerschaft kann das Finanzamt wählen, welchen der Gesamtschuldner es zur Abgabenleistung heranzieht. Es kann den Haftungspflichtigen auch dann zur Leistung heranziehen, wenn es den Abgabenschuldner noch nicht herangezogen hat. |
Norm | |
RS 3 | Bei ungewissem Umfang des Erbanfalls kann die Behörde mit der Erlassung eines vorläufigen Abgabenbescheides vorgehen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1964:1963001868.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
EAAAF-56158