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VwGH 22.06.1976, 1832/75

VwGH 22.06.1976, 1832/75

Rechtssätze


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Normen
BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
RS 1
Bei Sachverhaltselementen, die im Ausland ihre Wurzel haben, ist die Mitwirkungspflicht und Offenlegungspflicht des Steuerpflichtigen in dem Maß höher, als die Pflicht der Behörde zur amtswegigen Erforschung des Sachverhaltes wegen des Fehlens der ihr zu Gebote stehenden Ermittlungsmöglichkeiten geringer wird.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0890/71 E VwSlg 4292 F/1971 RS 4
Norm
EStG 1967 §6 Abs1 Z3;
RS 2
Ausführungen zur Frage der Mitwirkungspflicht und Offenlegungspflicht bei einem Darlehen aus Liechtenstein.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1976:1975001832.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-56039