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VwGH 30.01.1959, 1822/55

VwGH 30.01.1959, 1822/55

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Eine bestimmte Bewertung einer Berechtigung aus Anlaß der Vorschreibung einer Verkehrsteuer schließt eine abweichende Bewertung dieser Rechte im Rahmen der Vermögensbesteuerung nicht aus. Denn die Rechtskraftwirkung eines Grunderwerbssteuerbescheides bleibt auf die Verpflichtung des Steuerpflichtigen zur Entrichtung der vorgeschriebenen Steuer beschränkt, sie erstreckt sich nicht auf die Gründe, die für die Bemessung der Steuer maßgebend waren, und daher vor allem auch nicht auf die Bewertung, welche die einzelnen Vertragsgegenstände bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die vorzuschreibende Grunderwerbssteuer gefunden haben (Hinweis E , 897/48, VwSlg 176 und E , 1302/48 VwSlg 177 F/1950).

*

E , 1822/55 #1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1959:1955001822.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-56004