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VwGH 29.06.1965, 1808/64

VwGH 29.06.1965, 1808/64

Rechtssatz


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Normen
BAO §200 Abs1;
ZTG 1958 TNr73.11;
ZTG 1958 TNr73.21B;
RS 1
Auch wenn das Motiv für die vorläufige Festsetzung eines Zollbetrages gem § 100 RAO (hier: Stahlwinkelprofile) lediglich in dem Erfordernis bestand, wertzollrechtliche Ermittlungen über das Abhängigkeitsverhältnis des Warenempfängers von den Lieferfirmen anzustellen, kann bei der endgültigen Abgabenfestsetzung (§ 200 Abs 2 BAO) die Ware unter eine andere Tarifposition eingereiht werden. Die Behörde ist nämlich bei der endgültigen Abgabenfestsetzung an die der vorläufigen Abgabenfestsetzung zugrunde gelegten Feststellungen und Rechtsansichten nicht gebunden.

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E , 1808/64 #1 VwSlg 3305 F/1965

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 3305 F/1965;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001808.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-55963