VwGH 29.06.1965, 1808/64
VwGH 29.06.1965, 1808/64
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Auch wenn das Motiv für die vorläufige Festsetzung eines Zollbetrages gem § 100 RAO (hier: Stahlwinkelprofile) lediglich in dem Erfordernis bestand, wertzollrechtliche Ermittlungen über das Abhängigkeitsverhältnis des Warenempfängers von den Lieferfirmen anzustellen, kann bei der endgültigen Abgabenfestsetzung (§ 200 Abs 2 BAO) die Ware unter eine andere Tarifposition eingereiht werden. Die Behörde ist nämlich bei der endgültigen Abgabenfestsetzung an die der vorläufigen Abgabenfestsetzung zugrunde gelegten Feststellungen und Rechtsansichten nicht gebunden. * E , 1808/64 #1 VwSlg 3305 F/1965 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 3305 F/1965; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1965:1964001808.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
UAAAF-55963