VwGH 23.02.1956, 1800/54
VwGH 23.02.1956, 1800/54
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Der unter Berufung auf § 138 Abs 1 WRG ergangene Auftrag, bauliche Maßnahmen zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes binnen einer bestimmten Frist durchzuführen, und der Ausspruch, die Anlage unter diesen Bedingungen zu dulden, stellt auch dann eine wasserrechtliche Bewilligung dar, wenn die Anlage einer solchen Bewilligung bisher entbehrte. |
Norm | |
RS 2 | Durch die bloße Anführung der Zuständigkeitsbestimmungen im Spruche, wird der Vorschrift des § 59 Abs 1 AVG (Anführung der angewendeten Gesetzesbestimmungen) nicht Genüge geleistet. Die Bestimmung des § 59 Abs 1 AVG verlangt vielmehr die Anführung der konkreten Rechtsnorm, welche die gesetzmäßige Grundlage für den Abspruch der Behörde bildet. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 3989 A/1956 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1956:1954001800.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-55951