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VwGH 20.02.1964, 1786/63

VwGH 20.02.1964, 1786/63

Rechtssatz


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Norm
LAO Tir 1963 §195 lita;
RS 1
§ 195 lit a LAO Tir 1963 ordnet zwar an, daß die Berufung die Bezeichnung des Bescheides zu enthalten hat, gegen den sie sich richtet, schreibt aber nicht eine bestimmte Art der formellen Kennzeichnung vor. Es muß daher - insbesondere bei bloß mündlich ergangenen Bescheiden - genügen, wenn die Behörde aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels iVm den ihr vorliegenden Akten entnehmen kann, wogegen sie sich richtet.

*

E , 1786/63 #1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001786.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-55914