VwGH 23.03.1971, 1754/69
VwGH 23.03.1971, 1754/69
Rechtssätze
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Normen | BAO §303 Abs4; VStG §4 Abs4; |
RS 1 | Durch die Wiederaufnahme des Verfahrens tritt der bisherige Bescheid zur Gänze und nicht nur, soweit der Wiederaufnahmegrund reicht, außer Kraft (Hinweis E , 877/65, und E , 461/67). |
Normen | |
RS 2 | Ist die Beibehaltung der Wohnung außerhalb der üblichen Entfernung vom Betriebsort nicht betrieblich veranlaßt, gehören die Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnort und Betriebsort zu den Kosten der privaten Lebensführung. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1971:1969001754.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
VAAAF-55834