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VwGH 23.03.1971, 1754/69

VwGH 23.03.1971, 1754/69

Rechtssätze


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Normen
BAO §303 Abs4;
VStG §4 Abs4;
RS 1
Durch die Wiederaufnahme des Verfahrens tritt der bisherige Bescheid zur Gänze und nicht nur, soweit der Wiederaufnahmegrund reicht, außer Kraft (Hinweis E , 877/65, und E , 461/67).
Normen
EStG 1967 §12 Z1;
EStG 1967 §4 Abs4;
VStG §4 Abs4;
RS 2
Ist die Beibehaltung der Wohnung außerhalb der üblichen Entfernung vom Betriebsort nicht betrieblich veranlaßt, gehören die Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnort und Betriebsort zu den Kosten der privaten Lebensführung.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1971:1969001754.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-55834