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VwGH 24.04.1970, 1734/68

VwGH 24.04.1970, 1734/68

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Die mit der Heranziehung als Bürge verbundenen Aufwendungen stellen sich als Folge eines Verhaltens dar, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat. Dies gilt auch in der Regel für Bürgschaften zwischen Ehegatten (Hinweis E , 279/59, VwSlg 2120 F/1959).

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E , 1734/68 #1 VwSlg 4076 F/1970
Norm
RS 2
Ausgaben, die der Steuerpflichtige nur vorschußweise und nicht endgültig getragen hat, stellen keine Aufwendungen iSd § 33 EStG 1953 dar.

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E , 1734/68 #2 VwSlg 4076 F/1970
Norm
RS 3
Aufwendungen zur Abstattung eines für die Anschaffung eines Personenkraftwagens aufgenommenen Darlehens fallen nicht unter § 33 EStG 1953.

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E , 1734/68 #3 VwSlg 4076 F/1970

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4076 F/1970
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1970:1968001734.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-55780

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