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iFamZ 2, April 2022, Seite 71

Überdurchschnittliche Betreuung durch den geldunterhaltspflichtigen Vater

iFamZ 2022/41

§ 231 ABGB

Betreut der Vater das Kind an 123 Tagen im Jahr (= rund 2,4 Tage pro Woche), hält sich der von den Vorinstanzen angenommene Abschlag von 20 % für die über das übliche Kontaktrecht hinausgehende Erbringung von Naturalunterhalt innerhalb der Grundsätze der höchstgerichtlichen Rsp, auch wenn – einzelfallbezogen – auch höhere Abzüge anzutreffen sind (zB 8 Ob 69/15b, iFamZ 2016/4, 12; 10 Ob 41/17b, iFamZ 2018/4, 6).

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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