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VwGH 06.04.1965, 1710/64

VwGH 06.04.1965, 1710/64

Rechtssatz


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Normen
StVO 1960 §15 Abs3;
StVO 1960 §7 Abs2;
RS 1
Aus § 15 Abs 3 in Verbindung mit § 7 Abs 2 StVO ergibt sich, daß der Lenker eines Fahrzeuges, dem vom Lenker eines hinter ihm fahrenden Fahrzeuges den bevorstehenden Überholvorgang rechtzeitig angezeigt worden ist, unverzüglich an den rechten Fahrbahnrand zu fahren hat.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 6655 A/1965
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001710.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-55706