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VwGH 23.01.1974, 1690/73

VwGH 23.01.1974, 1690/73

Rechtssatz


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Norm
EStG 1967 §64;
RS 1
Die Anwendbarkeit des § 64 EStG 1967 wird noch nicht dadurch ausgeschlossen, daß eine kurzfristige Beschäftigung (nicht länger als eine Woche) im Laufe des Jahres wiederholt ausgeübt wird. - Wird jedoch für eine durchschnittliche Arbeitsleistung innerhalb des jeweiligen Monates eine monatliche Pauschalentlohnung bezahlt, läßt dies darauf schließen, daß das Dienstverhältnis während des ganzen Monates angedauert hat und der Arbeitnehmer ständig beschäftigt war, wenn er auch nur tageweise oder stundenweise eingesetzt worden ist. In einem solchen Fall ist § 64 EStG 1967 nicht anwendbar (hier: Taglöhner in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4636 F/1974
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001690.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-55653