Suchen Hilfe
VwGH 23.04.1963, 1690/61

VwGH 23.04.1963, 1690/61

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
BewG 1955 §22;
RS 1
Wegen eines der Behörde bei der Hauptfeststellung unterlaufenen Fehlers ist eine Nachfeststellung nachträglich unzulässig.
Normen
BewG 1955 §51 Abs3;
BewG 1955 §53 Abs1;
BewG 1955 §55 Abs1;
RS 2
Für ein Superädifikat und für den Grund, auf dem es sich befindet, ist JE EIN Einheitswert zu ermitteln.
Normen
BewG 1955 §51 Abs3;
BewG 1955 §55 Abs1;
RS 3
Ein Grundstück, auf dem sich ein Superädifikat befindet, kann nicht schon deshalb als bebaut behandelt werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 2849 F/1963;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1963:1961001690.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-55652