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CFO aktuell 3, Mai 2017, Seite 89

Editorial

Sarah Blaimschein

Liebe Leserinnen und Leser,

für das Thema Nachhaltigkeit war der von besonderer Bedeutung: An diesem Tag verabschiedeten das Europäische Parlament und die EU-Kommission die Richtlinie zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (NFI-RL). Damit wurde ein EU-weiter Meilenstein für die Berichterstattung über die nachhaltige Entwicklung von Unternehmen gesetzt. Die Berichterstattung über Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility (CSR) wurde damit aus der Freiwilligkeit geholt und Unternehmen dazu verpflichtet, über die sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Tätigkeit in Form von Non-Financials zu berichten. Zwei Jahre hatten die nationalen Gesetzgeber Zeit, die Richtlinie umzusetzen.

Mit etwas Verspätung wurde in Österreich am das neue Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) verabschiedet. Dieses ergänzt drei Rechtskörper: das Unternehmensgesetzbuch (UGB), das Aktiengesetz (AktG) und das GmbH-Gesetz (GmbHG). Die erstmalige Anwendung gilt für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, somit ab sofort.

Im NaDiVeG geregelt werden mehr Transparenz und Klarheit über soziale und ökologische Auswirkungen von unternehmerischer Geschäftstätigkeit. Dazu zählen Aspekte zu Umweltschutz (etw...

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