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VwGH 09.03.1960, 1657/56

VwGH 09.03.1960, 1657/56

Rechtssätze


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Normen
ASVG §410;
EO §35 Abs2;
VVG §3 Abs2;
RS 1
Die Versicherungsträger sind nach den Bestimmungen des ASVG berechtigt, über Einwendungen gegen einen vollstreckbaren Rückstandsausweis (§ 35 EO) mit Bescheid abzusprechen. Sie sind auch berechtigt und verpflichtet, ein Begehren wegen rechtskräftig entschiedener Sache zurückzuweisen. (Hinweis auf die im E vom , Zl. 0849/49, VwSlg. 2252 A/1951 vertretene gegenteilige Rechtsauffassung wurde durch das Inkrafttreten der ASVG hinfällig)
Normen
ASVG §357;
ASVG §410;
AVG §68 Abs1;
RS 2
Die Versicherungsträger sind berechtigt und verpflichtet, ein Begehren wegen entschiedener Sache zurückzuweisen, und zwar auch dann, wenn die bereits rechtskräftige Entscheidung von einer unzuständigen Behörde erlassen wurde.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5230 A/1960
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1960:1956001657.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-55568