VwGH 09.03.1960, 1657/56
VwGH 09.03.1960, 1657/56
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Die Versicherungsträger sind nach den Bestimmungen des ASVG berechtigt, über Einwendungen gegen einen vollstreckbaren Rückstandsausweis (§ 35 EO) mit Bescheid abzusprechen. Sie sind auch berechtigt und verpflichtet, ein Begehren wegen rechtskräftig entschiedener Sache zurückzuweisen. (Hinweis auf die im E vom , Zl. 0849/49, VwSlg. 2252 A/1951 vertretene gegenteilige Rechtsauffassung wurde durch das Inkrafttreten der ASVG hinfällig) |
Normen | |
RS 2 | Die Versicherungsträger sind berechtigt und verpflichtet, ein Begehren wegen entschiedener Sache zurückzuweisen, und zwar auch dann, wenn die bereits rechtskräftige Entscheidung von einer unzuständigen Behörde erlassen wurde. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5230 A/1960 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1960:1956001657.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
MAAAF-55568