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VwGH 20.11.1972, 1624/72

VwGH 20.11.1972, 1624/72

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Die konkrete Gefahr, daß zur Hereinbringung eines Auftrages zur Vorauszahlung der Kosten einer Ersatzvornahme in der Höhe von S 1,101.000,-- Exekution durch Zwangsversteigerung von Liegenschaften geführt wird, rechtfertigt die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung (Liegenschaftseigentum könnte auch im Falle der Zurückzahlung des Betrages bei Obsiegen nicht restituiert werden!) Da eine Ersatzvornahme ohne Kostenvorauszahlung möglich ist, gebieten öffentliche rücksichten nicht die sofortige Vollstreckung der Vorauszahlungsverpflichtung.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1972:1972001624.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-55474