VwGH 19.11.1969, 1612/68
VwGH 19.11.1969, 1612/68
Rechtssätze
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Normen | AVG §68 Abs1; VwGG §28 Abs1 Z4; |
RS 1 | Ausführungen zur richtigen Umschreibung des Bde-Punktes bei Zurückweisung wegen entschiedener Sache. |
Norm | GewO 1859 §18 Abs3 impl; |
RS 2 | Wird gegen einen Bescheid, mit welchem ein Ansuchen um Verleihung einer Gastgewerbekonzession und Schankgewerbekonzession wegen entschiedener Sache zurückgewiesen wird, Berufung erhoben, so haben Änderungen des maßgebenden Sachverhaltes (hier: Änderungen der Faktoren auf der Nachfrageseite) die erst nach Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides neu entstanden sind, im Berufungsverfahren außer Betracht zu bleiben (Hinweis E , 1649/59, VwSlg 5642 A/1061). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1969:1968001612.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
VAAAF-55432