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VwGH 19.11.1969, 1612/68

VwGH 19.11.1969, 1612/68

Rechtssätze


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Normen
AVG §68 Abs1;
VwGG §28 Abs1 Z4;
RS 1
Ausführungen zur richtigen Umschreibung des Bde-Punktes bei Zurückweisung wegen entschiedener Sache.
Norm
GewO 1859 §18 Abs3 impl;
RS 2
Wird gegen einen Bescheid, mit welchem ein Ansuchen um Verleihung einer Gastgewerbekonzession und Schankgewerbekonzession wegen entschiedener Sache zurückgewiesen wird, Berufung erhoben, so haben Änderungen des maßgebenden Sachverhaltes (hier: Änderungen der Faktoren auf der Nachfrageseite) die erst nach Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides neu entstanden sind, im Berufungsverfahren außer Betracht zu bleiben (Hinweis E , 1649/59, VwSlg 5642 A/1061).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1969:1968001612.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-55432