Suchen Kontrast Hilfe
VwGH 05.04.1976, 1611/75

VwGH 05.04.1976, 1611/75

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS 1
Für die Geltendmachung von Nutzungsbefugnissen nach § 5 Abs 2 WRG 1959 sind weder der Nachweis einer erteilten wasserrechtlichen Bewilligung erforderlich noch die Eintragung in das Wasserbuch darzutun. Unter dem Worte "gehören" ist nicht bloß das Eigentum am Grundstück zu verstehen, sondern auch ein Privatrechtstitel, der durch Rechtsgeschäfte über ein Privatgewässer begründet wird. Demnach ist zur Geltendmachung von Rechten nach § 5 Abs 2 das Eigentum am Grund, auf dem die Quelle aufgeht, keine notwendige Voraussetzung.
Normen
RS 2
Die Bestimmungen des § 102 Abs 3 WRG 1959 kommen nur insoweit zum Tragen, als diesem Personenkreis nicht schon nach Abs 1 leg cit Parteistellung zukommt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1976:1975001611.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-55430