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VwGH 27.02.1980, 1596/78

VwGH 27.02.1980, 1596/78

Rechtssatz


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Norm
BAO §307 Abs1;
RS 1
Über die Berufung gegen einen die Wiederaufnahme verfügenden oder ablehnenden Bescheid entscheidet der Berufungssenat, wenn das wiederaufgenommene/wiederaufzunehmende Verfahren mit einem Bescheid abgeschlossen worden ist, der in § 260 Abs 2 BAO aufgezählt ist.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1658/78 E VS VwSlg 5340 F/1979; RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1980:1978001596.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-55390