Suchen Hilfe
VwGH 18.11.1971, 1577/70

VwGH 18.11.1971, 1577/70

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
RS 1
Ausführungen zur Frage der Abgrenzung gärtnerisches Vermögen (Obstbau) von der landwirtschaftlichen Nutzung als feldmäßiger Obstbau (Hinweis E , 1263/68 VwSlg 3981 F/1969 in der gleichen Rechtssache).
Norm
RS 2
Bei der Auslegung des § 52 Abs 2 BAO sind in erster Linie objektive Merkmale heranzuziehen. Erfaßt wird bei der fiktiven Bewertung als Bauland die potentielle wirtschaftliche Kraft des Eigentümers. Daß der Eigentümer den Grund nicht als Bauland nutzen will, ist unmaßgeblich (Hinweis E , 842/69 und E , 1479/61).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1971:1970001577.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-55339