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VwGH 26.09.1974, 1575/73

VwGH 26.09.1974, 1575/73

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Die Behörde, die über die Wiederaufnahme eines Verfahrens gemäß § 303 BAO zu entscheiden hat, kann die Bewertung, ob ein Verhalten gemäß § 303 Abs1 lit a BAO die rechtliche Eigenschaft einer gerichtlichen strafbaren Tat besitzt, jedenfalls dann nicht mehr selbst vornehmen, wenn das zuständige Strafgericht über diese Fragen bereits entschieden hat.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4729 F/1974
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001575.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-55335