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VwGH 07.12.1962, 1574/62

VwGH 07.12.1962, 1574/62

Rechtssätze


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Norm
EStG 1953 §4 Abs4;
RS 1
Ausführungen zur Schätzung nicht belegter Reisekosten eines Steuerberaters. Danach ist es unbedenklich, wenn das Finanzamt bei Zugrundelegung der Reisegebühren bezugsmäßig vergleichbarer Bundesbeamter Nebeneinkünfte des Steuerberaters außer Betracht läßt und aus den Einkünften der letzten drei Jahre einen Durchschnittswert errechnet.

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E , 1574/62 #1
Norm
EStG 1953 §4 Abs4;
RS 2
Kranzspenden für einen verstorbenen Klienten eines Steuerberaters sind Betriebsausgaben.

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E , 1574/62 #2
Norm
BAO §21 Abs1;
RS 3
Auf Grund der im Steuerrecht gehandhabten typisierenden Betrachtungsweise ist es unbedenklich, wenn das Finanzamt bei Zugrundelegung der Reisegebühren bezugmäßig vergleichbarer Bundesbeamter Nebeneinkünfte des Steuerberaters außer Betracht läßt und aus den Einkünften der letzten drei Jahre einen Durchschnittswert errechnet.

*

E , 1574/62 #3;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1962:1962001574.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-55332

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