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VwGH 03.02.1970, 1563/68

VwGH 03.02.1970, 1563/68

Rechtssätze


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Normen
BAO §21 Abs1;
EStG 1967 §16 Abs1 Z1;
RS 1
Der Annahme der Veräußerung eines ganzen Gewerbebetriebes steht es nicht entgegen, wenn verhältnismäßig kurz vor der Veräußerung Teile des Gewerbebetriebes zur Abwendung einer

drohenden Enteignung an die Gemeinde abgetreten werden müssen. Erfolgte die Abtretung an die Gemeinde in einem Zeitpunkt, in dem bereits Veräußerungsverhandlungen wegen des ganzen Betriebes im Gang waren, so entspricht es der wirtschaftlichen Betrachtungsweise, Abtretung an die Gemeinde und Veräußerung des Restbetriebes als einen Akt anzunehmen.

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E , 1563/68 #1 VwSlg 4020 F/1970;
Norm
GewStG §6;
RS 2
Ein bei der Veräußerung bzw Aufgabe eines Betriebes bzw Teilbetriebes entstehender Gewinn bzw Verlust hat bei der Gewerbebesteuerung außer Betracht zu bleiben.

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E , 2038/65 #1
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2038/65 E RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4020 F/1970
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1970:1968001563.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-55290