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VwGH 18.01.1963, 1520/62

VwGH 18.01.1963, 1520/62

Rechtssätze


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Normen
EStG 1953 §4 Abs3;
EStG 1953 §6 Z4;
RS 1
SACHENTNAHMEN (hier: geschenkweise Übergabe kleiner Waldgrundstücke, die keinen forstwirtschaftlichen Teilbetrieb darstellen, an den Sohn) bilden auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1953 Betriebseinnahmen. In diesem Falle sind die Entnahmen nach § 6 Z 4 EStG 1953 mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Übergabe anzusetzen.

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E , 1520/62 #1;
Normen
EStG 1953 §14 Abs1;
EStG 1953 §6 Z7;
RS 2
Für das Bestehen eines selbständigen forstwirtschaftlichen Teilbetriebes müssen besondere Betriebsmerkmale, die die selbständige Bewirtschaftung eines Reviers (eines forstwirtschaftlichen Teilbetriebes) deutlich zum Ausdruck bringen, vorhanden sein. Zu diesen Merkmalen gehört ua die Aufstellung eines Forstwirtschaftsplanes oder einer getrennten Wirtschaftsrechnung. Auch die Lage des Reviers innerhalb des gesamten Waldbesitzes und das Größenverhältnis zu diesem können einen Hinweis für das Bestehen eines selbständigen forstwirtschaftlichen Teilbetriebes abgeben. Hingegen kommt dem Altersklassenverhältnis eines abgetrennten Waldstückes für sich allein noch keine ausschlaggebende Bedeutung zu (Hinweis auf Urteil des RFH vom , RStBl, S 108 und vom , RStBl 1942, S 90).

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E , 1520/62 #2;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1963:1962001520.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-55169