VwGH 09.11.1955, 1512/53
VwGH 09.11.1955, 1512/53
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Die einverständliche Abstandnahme von der grundbücherlichen Durchführung eines Erkenntnisses der Rückstellungskommission ist kein steuerbarer Vorgang iSd § 1 Abs 2 GrEStG. Die Rückgängigmachung eines Liegenschaftserwerbes vor dem Übergang des Liegenschaftseigentums auf den Erwerber unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 1294 F/1955 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1955:1953001512.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-55143