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VwGH 09.11.1955, 1512/53

VwGH 09.11.1955, 1512/53

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Die einverständliche Abstandnahme von der grundbücherlichen Durchführung eines Erkenntnisses der Rückstellungskommission ist kein steuerbarer Vorgang iSd § 1 Abs 2 GrEStG. Die Rückgängigmachung eines Liegenschaftserwerbes vor dem Übergang des Liegenschaftseigentums auf den Erwerber unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 1294 F/1955
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1955:1953001512.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-55143