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VwGH 18.02.1954, 1446/51

VwGH 18.02.1954, 1446/51

Rechtssätze


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Normen
BAO §21 Abs1 impl;
SteueranpassungsG 1934 §5 Abs1;
RS 1
Rückwirkende Rechtsgeschäfte sind steuerlich grundsätzlich nicht anzuerkennen.
Normen
RS 2
Eine Änderung der Gewinnverteilung bei einer OHG bis zum Ende des laufenden Jahres setzt eine Änderung der Sachlage und Rechtslage bei der Gesellschaft voraus. Die Änderungsmöglichkeit findet aber jedenfalls dort ihre Grenze, wo vereinbarte Geschäftsführergehälter bereits ausbezahlt und zu Lasten des schlüsselmäßig zu verteilenden Gewinnes verbucht worden waren.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 885 F/1954
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1954:1951001446.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-54970