VwGH 18.02.1954, 1446/51
VwGH 18.02.1954, 1446/51
Rechtssätze
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Normen | BAO §21 Abs1 impl; SteueranpassungsG 1934 §5 Abs1; |
RS 1 | Rückwirkende Rechtsgeschäfte sind steuerlich grundsätzlich nicht anzuerkennen. |
Normen | |
RS 2 | Eine Änderung der Gewinnverteilung bei einer OHG bis zum Ende des laufenden Jahres setzt eine Änderung der Sachlage und Rechtslage bei der Gesellschaft voraus. Die Änderungsmöglichkeit findet aber jedenfalls dort ihre Grenze, wo vereinbarte Geschäftsführergehälter bereits ausbezahlt und zu Lasten des schlüsselmäßig zu verteilenden Gewinnes verbucht worden waren. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 885 F/1954 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1954:1951001446.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-54970