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VwGH 30.05.1958, 1423/57

VwGH 30.05.1958, 1423/57

Rechtssatz


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Normen
BAO §28 impl;
EStG 1953 §15 Abs1 Z1;
GewStG §1 Abs1;
GewStG §1 Abs2 Z1;
RS 1
Auch Arbeitsgemeinschaften im Baugewerbe können als solche gewerbesteuerpflichtig sein. Eine nachhaltige Tätigkeit einer Arbeitsgemeinschaft liegt schon dann vor, wenn sich mehrere Unternehmer zur Durchführung eines Auftrages zusammengeschlossen haben, der einen besonders hohen Einsatz von Kapital und Arbeitskräften erfordert und dessen Ausführung einen Zeitraum von mehreren Jahren in Anspruch nimmt (Hinweis E , 2081/53, VwSlg 1086 F/1955).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 1841 F/1958
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1958:1957001423.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-54907