VwGH 30.05.1958, 1423/57
VwGH 30.05.1958, 1423/57
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Auch Arbeitsgemeinschaften im Baugewerbe können als solche gewerbesteuerpflichtig sein. Eine nachhaltige Tätigkeit einer Arbeitsgemeinschaft liegt schon dann vor, wenn sich mehrere Unternehmer zur Durchführung eines Auftrages zusammengeschlossen haben, der einen besonders hohen Einsatz von Kapital und Arbeitskräften erfordert und dessen Ausführung einen Zeitraum von mehreren Jahren in Anspruch nimmt (Hinweis E , 2081/53, VwSlg 1086 F/1955). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 1841 F/1958 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1958:1957001423.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAF-54907