VwGH 15.01.1974, 1405/73
VwGH 15.01.1974, 1405/73
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Hat der Steuerpflichtige (Installateur einen als Luxuswagen anzusehenden Pkw der Type Mercedes 280 SE (Anschaffungskosten S 195.580,--) angeschafft, weil er im Hinblick auf seine "besseren Kunden" entsprechend repräsentieren müsse, kann die Behörde davon ausgehen, daß damit auch Bedürfnisse der gesellschaftlichen Repräsentation befriedigt werden sollen und für steuerliche Zwecke als Betriebsausgaben nur die Aufwendungen für einen Mittelklassewagen anerkennen. |
Normen | |
RS 2 | Die Bewirtung von Gästen - sei es im eigenem Heim, sei es in einem Lokal unter Teilnahme des Steuerpflichtigen - ist grundsätzlich ein Sachverhalt, der unter das Abzugsverbot des § 12 Z 1 EStG 1967 fällt. Eine andere Beurteilung ist nur dann vertretbar, wenn es sich um Aufwendungen handelt, für die ein UNMITTELBARER URSÄCHLICHER Zusammenhang mit einzelnen Geschäftsabschlüssen oder Berufsverrichtungen nachweisbar oder wenigstens bei dem BESONDEREN GESCHÄFTSZWEIG oder Beruf OFFENKUNDIG ist. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 4632 F/1974; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1974:1973001405.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
MAAAF-54852