Suchen Kontrast Hilfe
VwGH 15.01.1974, 1405/73

VwGH 15.01.1974, 1405/73

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS 1
Hat der Steuerpflichtige (Installateur einen als Luxuswagen anzusehenden Pkw der Type Mercedes 280 SE (Anschaffungskosten S 195.580,--) angeschafft, weil er im Hinblick auf seine "besseren Kunden" entsprechend repräsentieren müsse, kann die Behörde davon ausgehen, daß damit auch Bedürfnisse der gesellschaftlichen Repräsentation befriedigt werden sollen und für steuerliche Zwecke als Betriebsausgaben nur die Aufwendungen für einen Mittelklassewagen anerkennen.
Normen
RS 2
Die Bewirtung von Gästen - sei es im eigenem Heim, sei es in einem Lokal unter Teilnahme des Steuerpflichtigen - ist grundsätzlich ein Sachverhalt, der unter das Abzugsverbot des § 12 Z 1 EStG 1967 fällt. Eine andere Beurteilung ist nur dann vertretbar, wenn es sich um Aufwendungen handelt, für die ein UNMITTELBARER URSÄCHLICHER Zusammenhang mit einzelnen Geschäftsabschlüssen oder Berufsverrichtungen nachweisbar oder wenigstens bei dem BESONDEREN GESCHÄFTSZWEIG oder Beruf

OFFENKUNDIG ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 4632 F/1974;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001405.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-54852