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VwGH 01.06.1960, 1322/56

VwGH 01.06.1960, 1322/56

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Ausführungen zur Frage wann Ferialpraktikanten voll versicherungspflichtig sind.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1613/57 E VwSlg 4716 A/1958 RS 1
Normen
RS 2
Für das Volontariat ist das Fehlen einer Lohnverpflichtung des "Dienstgebers" charakteristisch, doch schließt die Gewährung einer freiwilligen Gratifikation oder freier Station ein Volontariat nicht aus (Hinweis auf Klang-Gschnitzer, Kommentar zum ABGB, 5. Bd., Wien 1954, S. 165, die Entscheidungen des LG Wien vom und vom , Slg. arbeitsrechtlicher Entscheidungen der Gerichte und Einigungsämter Nr. 3644 und 4467, und die Entscheidung des Landesgerichtes für Zivilrechtsachen Wien vom , Slg. arbeitsrechtlicher Entscheidungen der Gerichte und Einigungsämter Nr. 6876).
Normen
RS 3
Ausführungen zur Sozialversicherungspflicht eines Volontariates.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1960:1956001322.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-54620