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VwGH 21.12.1971, 1319/69

VwGH 21.12.1971, 1319/69

Rechtssätze


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Normen
EStG 1953 §10 Abs1 Z1 idF 1964/187;
EStG 1953 §22 Abs1;
RS 1
Wird der erblasserische Neffe zum Universalerben eingesetzt und die erblasserische Tochter zum erklärten Zweck ihrer Versorgung mit einer lebenslänglichen Leibrente bedacht und besteht zwischen dem Wert des Nachlaßvermögens und dem Wert der Rentenverpflichtung ein erhebliches Mißverständnis, so ist eine Versorgungsrente anzunehmen, die unter § 10 Abs 1 Z 1 EStG 1953 fällt.

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E , 1319/69 #1 VwSlg 4323 F/1971
Norm
BAO §21 Abs1;
RS 2
Die im Abgabenrecht wirtschaftliche Betrachtungsweise kann nicht dazu führen, abweichend von der äußeren Erscheinungsform, den wahren wirtschaftlichen Gehalt eines Testamentes und der dazu vom Universalerben und der erblasserischen Tochter ausgegangen werden dürfte (hier: Frage einer Versorgungsrente nach § 10 Abs 1 Z 1 EStG).

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E , 1319/69 #2 VwSlg 4323 F/1971;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4323 F/1971;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1971:1969001319.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-54611