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VwGH 24.06.1977, 1307/75

VwGH 24.06.1977, 1307/75

Rechtssatz


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Norm
KOVG 1957 §62;
RS 1
Eine Verschlimmerung des Gesamtleidenszustandes ist für das Vorliegen eines triftigen Grundes im Sinne des § 62 KOVG nur dann von Bedeutung (und damit eine Änderung des maßgebenden Sachverhaltes, welche die Rechtskraft einer früheren Einstellung der Beschädigtenrente auf Grund des § 62 KOVG hinfällig macht), wenn danach die Durchführung der Untersuchung mit unzumutbaren Schmerzen verbunden ist (Hinweis E , 2458/55, VwSlg 4719 A/1958).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2049/70 E RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1977:1975001307.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-54573