VwGH 24.06.1977, 1307/75
VwGH 24.06.1977, 1307/75
Rechtssatz
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Norm | KOVG 1957 §62; |
RS 1 | Eine Verschlimmerung des Gesamtleidenszustandes ist für das Vorliegen eines triftigen Grundes im Sinne des § 62 KOVG nur dann von Bedeutung (und damit eine Änderung des maßgebenden Sachverhaltes, welche die Rechtskraft einer früheren Einstellung der Beschädigtenrente auf Grund des § 62 KOVG hinfällig macht), wenn danach die Durchführung der Untersuchung mit unzumutbaren Schmerzen verbunden ist (Hinweis E , 2458/55, VwSlg 4719 A/1958). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2049/70 E RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1977:1975001307.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-54573