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VwGH 29.10.1974, 1293/73

VwGH 29.10.1974, 1293/73

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Eine nachträgliche Kaufpreisminderung muß auch zu einer Verminderung der Anschaffungskosten führen. Eine solche Kaufpreisminderung kann gegebenenfalls bei Auswirkungen einer Wertsicherungsvereinbarung oder bei Fremdwährungsverpflichtungen eintreten, nicht aber im Falle des Nachlasses einer Forderung, die mit der seinerzeitigen Anschaffung in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang mehr steht.
Norm
RS 2
Zediert ein in Zahlungsschwierigkeiten befindlicher Baumeister die Forderung aus der Errichtung eines Gebäudes, deren Abstattung nur langfristig durch Einbehaltung eines bestimmten Teilbetrages der Rechnungen für Materiallieferungen erfolgen sollte, an einen Dritten, der sich im Hinblick auf die Zahlungsunfähigkeiten des Zedenten und sein fehlendes Interesse an den ausschließlich zur Tilgung der Forderung vorgesehenen Materiallieferung im Vergleichsweg zu einem wesentlichen Forderungsnachlaß bereit findet, liegt keine nachträgliche Kaufpreisminderung vor, die die Anschaffungskosten vermindern würde.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4745 F/1974
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001293.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-54516