VwGH 29.10.1974, 1293/73
VwGH 29.10.1974, 1293/73
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | |
RS 1 | Eine nachträgliche Kaufpreisminderung muß auch zu einer Verminderung der Anschaffungskosten führen. Eine solche Kaufpreisminderung kann gegebenenfalls bei Auswirkungen einer Wertsicherungsvereinbarung oder bei Fremdwährungsverpflichtungen eintreten, nicht aber im Falle des Nachlasses einer Forderung, die mit der seinerzeitigen Anschaffung in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang mehr steht. |
Norm | |
RS 2 | Zediert ein in Zahlungsschwierigkeiten befindlicher Baumeister die Forderung aus der Errichtung eines Gebäudes, deren Abstattung nur langfristig durch Einbehaltung eines bestimmten Teilbetrages der Rechnungen für Materiallieferungen erfolgen sollte, an einen Dritten, der sich im Hinblick auf die Zahlungsunfähigkeiten des Zedenten und sein fehlendes Interesse an den ausschließlich zur Tilgung der Forderung vorgesehenen Materiallieferung im Vergleichsweg zu einem wesentlichen Forderungsnachlaß bereit findet, liegt keine nachträgliche Kaufpreisminderung vor, die die Anschaffungskosten vermindern würde. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 4745 F/1974 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1974:1973001293.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-54516