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VwGH 08.01.1974, 1276/73

VwGH 08.01.1974, 1276/73

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Hat ein Versicherungsvertreter im Zeitpunkt des Übertrittes in den Ruhestand aus in mehreren Jahren seiner Aktivzeit vermittelten Versicherungsverträgen Anspruch auf Folgeprovisionen und läßt er sich diese anläßlich seines Ausscheidens abgelten, so ist diese Ablöse eine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit (Hinweis E , 847/68 VwSlg 3968 F/1969).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4627 F/1974
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001276.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
HAAAF-54469