VwGH 08.01.1974, 1276/73
VwGH 08.01.1974, 1276/73
Rechtssatz
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Norm | EStG 1967 §34 Abs2 Z1; |
RS 1 | Hat ein Versicherungsvertreter im Zeitpunkt des Übertrittes in den Ruhestand aus in mehreren Jahren seiner Aktivzeit vermittelten Versicherungsverträgen Anspruch auf Folgeprovisionen und läßt er sich diese anläßlich seines Ausscheidens abgelten, so ist diese Ablöse eine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit (Hinweis E , 847/68 VwSlg 3968 F/1969). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 4627 F/1974 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1974:1973001276.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
HAAAF-54469