VwGH 20.09.1978, 1243/77
VwGH 20.09.1978, 1243/77
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Ein Wohnhaus ist ein Bauwerk, das nicht bloß für vorübergehende Dauer errichtet ist und das dazu dient, Wohnbedürfnisse zu befriedigen (vgl E , 1430/66, VwSlg 3558 F/1967). Die Eignung zu diesem Zweck ist nach den tatsächlichen Verhältnissen unter Heranziehung der Verkehrsauffassung zu beurteilen. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1978:1977001243.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
GAAAF-54371