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VwGH 20.09.1978, 1243/77

VwGH 20.09.1978, 1243/77

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Ein Wohnhaus ist ein Bauwerk, das nicht bloß für vorübergehende Dauer errichtet ist und das dazu dient, Wohnbedürfnisse zu befriedigen (vgl E , 1430/66, VwSlg 3558 F/1967). Die Eignung zu diesem Zweck ist nach den tatsächlichen Verhältnissen unter Heranziehung der Verkehrsauffassung zu beurteilen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1978:1977001243.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-54371