VwGH 14.01.1964, 1241/62
VwGH 14.01.1964, 1241/62
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Die Richtigstellung falsch gesetzter Vorzeichen und dynamischer Zeichen bei Notenabschreibarbeiten, die Transponierung von Arrangements in andere Tonarten und die Erstellung von Stimmen für einzelne Instrumente erfordern zwar größte Aufmerksamkeit sowie Genauigkeit und ein gewisses musikalisches Einfühlungsvermögen, setzen aber keine persönliche eigenschöpferische Befähigung voraus. Bei diesen Arbeiten wird auch in der Regel die rein mechanische Abschreibarbeit überwiegen. * E , 1241/62 #1 |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1964:1962001241.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
VAAAF-54366