VwGH 24.01.1974, 1239/73
VwGH 24.01.1974, 1239/73
Rechtssatz
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Norm | GJGebG 1962 §42 Abs1; |
RS 1 | Eine im Prozeß anwaltlich vertretene Partei kann sich zur Abwendung einer vorgenommenen Gebührenerhöhung nicht mit Erfolg darauf berufen, daß ihr persönlich das Erkennen der Gebührenpflicht nicht zugemutet werden könne; sie muß vielmehr ein allfälliges Versäumnis des Prozeßbevollmächtigten gegen sich gelten lassen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1974:1973001239.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-54361