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VwGH 24.01.1974, 1239/73

VwGH 24.01.1974, 1239/73

Rechtssatz


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Norm
GJGebG 1962 §42 Abs1;
RS 1
Eine im Prozeß anwaltlich vertretene Partei kann sich zur Abwendung einer vorgenommenen Gebührenerhöhung nicht mit Erfolg darauf berufen, daß ihr persönlich das Erkennen der Gebührenpflicht nicht zugemutet werden könne; sie muß vielmehr ein allfälliges Versäumnis des Prozeßbevollmächtigten gegen sich gelten lassen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1974:1973001239.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-54361