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VwGH 07.11.1956, 1234/53

VwGH 07.11.1956, 1234/53

Rechtssätze


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Normen
ASVG §4 Abs2 impl;
GmbHG §15;
RAVG 1924 §1;
RS 1
Ausführungen zur Frage, wann ein Geschäftsführer einer GesmbH sozialversicherungspflichtig ist (hier wurde ein Gesellschafter als Geschäftsführer bestellt).
Normen
RS 2
Die Obliegenheiten eines Geschäftsführers können nicht als wiederkehrende, nicht in Geld bestehende, aber einen Vermögenswert darstellende Leistungen im Sinne des § 8 verstanden werden.
Norm
RS 3
Zwischen einer GesmbH und einem ihrer Gesellschafter kann wegen deren personellen Verschiedenheit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 4189 A/1956
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1956:1953001234.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-54340