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Schadenersatzpflicht des entführenden Elternteils
iFamZ 2022/250
[1] Die Anwendbarkeit österreichischen Rechts wird im Rechtsmittel nicht erörtert; sie ist daher nicht zu prüfen (vgl 2 Ob 214/21s Rz 15).
[2] 1.1. Das Verbringen eines Kindes ist gemäß dem HKÜ rechtswidrig, wenn dadurch das gemeinsame Sorgerecht einer Person nach der Rechtsordnung des zuvor gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes verletzt oder das Kontaktrecht eines Elternteils durch die Außerlandesschaffung des Kindes praktisch unmöglich gemacht wird (vgl RIS-Justiz RS0119948 [T4] = RS0112167 [T3]).
[3] 1.2. Nach § 159 ABGB ist bei Ausübung der Rechte und Erfüllung der Pflichten nach dem dritten Hauptstück des ersten Teils des ABGB („Rechte zwischen Eltern und Kindern“) zur Wahrung des Kindeswohls alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Minderjährigen zu anderen Personen, denen nach diesem Hauptstück das Kind betreffende Rechte und Pflichten zukommen, beeinträchtigt oder die Wahrnehmung von deren Aufgaben erschwert. Diese Bestimmung („Wohlverhaltensgebot“) dient zwar in erster Linie dem Schutz des Kindeswohls, aber auch jener Personen, deren im Familienrecht begründete, auch absolut geschützte Rechtsstellung durch ein missbilligtes Verhalten beeinträcht...