VwGH 17.02.1950, 1199/47
VwGH 17.02.1950, 1199/47
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Ob eine Forderung als zweifelhaft anzusehen ist, muß nach den Grundsätzen eines sachlich urteilenden Kaufmannes beurteilt werden und unterliegt der Nachprüfung durch die Finanzbehörden. |
Normen | |
RS 2 | Ein nicht durch die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bedingter, sondern aus nicht betriebsbedingten Gründen freiwillig geleisteter Verzicht auf eine Geschäftsforderung stellt bei der Einkommensteuerveranlagung eine gewinnvermehrende Privatentnahme dar, ohne Rücksicht darauf, wie der Forderungserlaß beim Schuldner steuerlich behandelt wird. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 194 F/1950 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1950:1947001199.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
GAAAF-54251