VwGH 11.11.1980, 1175/80
VwGH 11.11.1980, 1175/80
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Die Aufnahme eines stillen Gesellschafters in ein Unternehmen ist kein Umstand, der unter die Anzeigepflicht des § 120 BAO fällt. |
Normen | |
RS 2 | Es ist unrichtig, aus den aus der Rechtsprechung des VwGH sich ergebenden Grundsätzen abzuleiten, im Abgabenrecht bestünden besondere Beweisregeln oder der Grundsatz der freien Beweiswürdigung gelte hier nur eingeschränkt. Daher ist es unrichtig, die bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen aufgezeigten Grundsätze in jedem Fall des behaupteten Bestehens vertraglicher Absprachen zwischen nahen Angehörigen schematisch anzuwenden. Vielmehr ist auch in derartigen Fällen eine differenzierte Betrachtungsweise geboten (Hinweis E , 2223/78, 2335/78). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 5530 F/1980 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1980:1980001175.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
IAAAF-54178