VwGH 19.06.1980, 1175/79
VwGH 19.06.1980, 1175/79
Rechtssatz
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Norm | GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litb; |
RS 1 | Auch nicht behobene Gewinne können die Gesellschaftsvertragsgebühr auslösen, wenn eine Gesellschaftsvertragsänderung einem bisherigen Kommanditisten nunmehr die Stellung eines Komplementärs einräumt (E , 265/74 und E , 1569/74). Dies ist aber dann nicht der Fall, wenn feststeht, daß über die bisher nicht behobenen Gewinne wie bisher durch Entnahme verfügt und damit eine Zuführung zum Gesellschaftsvermögen auf Dauer nicht unterstellt werden kann. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5498 F/1980 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1980:1979001175.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
YAAAF-54177