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VwGH 20.11.1953, 1138/51

VwGH 20.11.1953, 1138/51

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Die Entlohnung, die eine Gesellschaft einem für ihr Unternehmen bestellten öffentlichen Verwalter zufolge behördlicher Anordnung zu zahlen hat, bildet auch dann eine Betriebsausgabe, wenn der öffentliche Verwalter der Gesellschaft als Gesellschafter angehört.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 848 F/1953
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1953:1951001138.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-54005