VwGH 03.07.1979, 1120/79
VwGH 03.07.1979, 1120/79
Rechtssätze
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Normen | InvEG 1969 §9 Abs1; KO §52; KO §6; KO §7; VwRallg impl; |
RS 1 | Die Konkursordnung hindert nicht die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens. |
Normen | |
RS 2 | Die Einwendung, daß die in einem Rückstandsausweis verzeichnete Forderung eines Sozialversicherungsträgers nicht eine durch Zwangvollstreckung in die Konkursmasse durchsetzbare Forderung sei, ist eine Einwendung, über die nicht die Verwaltungsbehörden, sondern die Gerichte zu entscheiden haben. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 3436/54 E VwSlg 4226 A/1956 RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1979:1979001120.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
WAAAF-53962