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VwGH 03.07.1979, 1120/79

VwGH 03.07.1979, 1120/79

Rechtssätze


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Normen
InvEG 1969 §9 Abs1;
KO §52;
KO §6;
KO §7;
VwRallg impl;
RS 1
Die Konkursordnung hindert nicht die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens.
Normen
ASVG §64 Abs2;
EO §7 Abs4;
KO §10;
VVG §3 Abs2;
RS 2
Die Einwendung, daß die in einem Rückstandsausweis verzeichnete Forderung eines Sozialversicherungsträgers nicht eine durch Zwangvollstreckung in die Konkursmasse durchsetzbare Forderung sei, ist eine Einwendung, über die nicht die Verwaltungsbehörden, sondern die Gerichte zu entscheiden haben.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3436/54 E VwSlg 4226 A/1956 RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1979:1979001120.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-53962

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