Suchen Kontrast Hilfe
VwGH 19.02.1971, 1120/69

VwGH 19.02.1971, 1120/69

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
AVG §45 Abs2;
AVG §52;
KOVG 1957 §90;
RS 1
Bestimmte Einwendungen von Laien gegen ein ärztliches Sachverständigengutachten, wie z.B. konkrete Äußerungen zur Anamnese, Einwendungen gegen die Schlüssigkeit des Denkvorganges oder Hinweise auf den Stand der Wissenschaft, die entsprechend belegt sind, können auch ohne fachkundige Stütze Gewicht besitzen (Hinweis E , 103/63 VwSlg 6237 A/1964).
Normen
AVG §45 Abs2;
KOVG 1957 §4 Abs1;
RS 2
Bei der zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes vorzunehmenden Beweiswürdigung ist für Wahrscheinlichkeitsurteile kein Raum (hier: Annahme, dass ein medizinischer Sachverständiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein für die Ermittlung der Krankheitsvorgeschichte maßgebliches anderes Gutachten verwertet habe).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1971:1969001120.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-53960