VwGH 19.02.1971, 1120/69
VwGH 19.02.1971, 1120/69
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Bestimmte Einwendungen von Laien gegen ein ärztliches Sachverständigengutachten, wie z.B. konkrete Äußerungen zur Anamnese, Einwendungen gegen die Schlüssigkeit des Denkvorganges oder Hinweise auf den Stand der Wissenschaft, die entsprechend belegt sind, können auch ohne fachkundige Stütze Gewicht besitzen (Hinweis E , 103/63 VwSlg 6237 A/1964). |
Normen | AVG §45 Abs2; KOVG 1957 §4 Abs1; |
RS 2 | Bei der zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes vorzunehmenden Beweiswürdigung ist für Wahrscheinlichkeitsurteile kein Raum (hier: Annahme, dass ein medizinischer Sachverständiger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein für die Ermittlung der Krankheitsvorgeschichte maßgebliches anderes Gutachten verwertet habe). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1971:1969001120.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
CAAAF-53960